Wer sich ab dem 01.11.2014 einen neuen Pkw oder ein neues Wohnmobil (Klasse M1) kauft, wird in seinem erstzugelassenen Fahrzeug vom Hersteller aus ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS/TPMS) nach ECE-R 64 integriert haben. Dabei gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Systeme, welche ab Werk zum Einsatz kommen: das direkt messende System (mit Reifendrucksensor im Rad) oder das indirekt messende System (über fahrzeugeigene ABS-Sensoren).
Hier besitzt jedes Rad einen eigenen Luftdrucksensor, die Infos gelangen per Funk zum Steuergerät und werden anschließend im Fahrzeugdisplay angezeigt. Das direkt messende System hat dadurch mehrere Vorteile:
Nachteile:
Es gibt unterschiedliche Sensorentypen. Zum einen Originalsensoren, diese sind bereits mit den fahrzeugspezifischen Details vorprogrammiert, der Sensor kann also nur in einigen bestimmten Fahrzeugen verwendet werden. Alternativ gibt es eine Vielzahl von Herstellern von Universal-Sensoren, diese sind nicht vorprogrammiert und können in die meisten Fahrzeuge problemlos integriert werden. Zu den wichtigsten Herstellern zählen ALLIGATOR sens.it, SCHRADER mit dem EZ-Sensor, Cub Uni-Sensor, die Firma Huf (IntelliSens) und Conti VDO mit dem REDI Sensor, welcher als Multiapplikationssensor für verschiedene Fahrzeugmarken in diesem Sommer auf den Markt kommt.
Da ein Reifen mit Druckverlust seinen Abrollumfang verkleinert und sich schneller dreht, wird dies durch die vorhandenen ABS-Sensoren gemessen und vom Steuergerät erkannt. Dieses wertet die Signale der Raddrehzahlsensoren aus und vergleicht sie miteinander. Ist die Differenz nicht der Fahrsituation zuzuschreiben, leuchtet eine entspechende Warnlampe im Kombiinstrument auf.
Vorteile:
Nachteile:
Das EU-Gesetz schreibt folgende Eigenschaften vor:
Bislang können dies überwiegend nur die direkt messenden Systeme mit Reifendrucksensor im Rad erfüllen. Diese können zusätzlich die genaue Radposition, die Temperatur im Rad und den genauen Luftdruck (auch im Stand) messen und per Funk an das Bordnetz senden. Der Fahrer kann diese Informationen dann über das Fahrzeugdisplay ablesen und bei Druckverlust direkt reagieren.
Bei der Hauptuntersuchung gilt ein nicht funktionstüchtiges Reifendruckkontrollsystem nach §29 StVZO als geringer Mangel und ist vom Fahrzeughalter unverzüglich zu beheben. Das bedeutet außerdem, dass bei Fahrzeugen mit direkt messendem System keine Räder ohne RDKS/TMPS-Sensor verbaut werden dürfen, da somit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, da dann eine Nichtvorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges vorliegt.
Da die komplexe Technologie der Reifendruckkontrollsysteme es dem Besitzer erschwert den Radwechsel selbst durchzuführen, bekommt der Reifenservice beim Fachhändler und RDKS-Experten eine höhere Bedeutung. Ein erheblicher Mehraufwand an Zeit für die Montage, Wartung und Programmierung der Sensoren und das Anlernen bzw. Initialisieren des Reifendruckkontrollsystems nach der Montage, verursachen zusätzliche Kosten. Das führt beim Reifenservice an Fahrzeugen mit RDKS-System zu einer deutliche Erhöhung der Dienstleistungspreise, hauptsächlich durch den erhöhten Wartungsaufwand und die zusätzlichen Arbeitsschritte beim Reifenwechsel. Für die rechtzeitige Versorgung mit passenden Winterkompletträdern mit RDKS/TMPS-Sensoren, empfehlen wir allen Neuwagenkäufern, sich jetzt schon mit dem Thema zu beschäftigen. Aktuell können hier schon für viele Fahrzeugmodelle, die über die serienmäßige Reifendruckkontrolle verfügen, passende Winterräder mit RDKS-Sensoren bestellt werden.